Diese beziehen sich auf das Appartement Cityresidenz und Central von Familie Dirnberger (im Folgenden nur Appartement genannt)
Tel: 0049 [0] 89 - 68050732
Fax: 0049 [0] 89 - 68094981
Mobil: 0049 [0] 151 16753630
1. Abschluss des Vertrages
1.1. Buchungswünsche können persönlich, telefonisch, per Mail oder per Fax mitgeteilt werden. Mit der Abgabe eines Buchungswunsches bekundet der Auftraggeber (im folgenden Gast genannt) sein Einverständnis, einen Mietvertrag aufgrund der hier vorliegenden Bedingungen abzuschließen. Mit der Zusendung der Buchungsbestätigung durch das Appartement, die ebenfalls per Mail oder per Fax erfolgen kann, gilt der Vertrag als abgeschlossen und verbindlich. Die Reservierung des Appartements wird auch garantiert, wenn Sie uns Ihre Kreditkartendaten genannt haben.
2. An- und Abreise
2.1 Ohne anders lautende schriftliche Vereinbarung ist der Bezug des Appartements nicht vor 14 Uhr des Anreisetages möglich. Die Schlüssel für das Appartement befinden sich in einem mechanischem Schlüsseltresor neben dem Hauseingang. Der Gast erhält den Code für diesen Tresor erst nach Überweisung des Rechnungsbetrages für seinen Aufenthalt auf ein ihm genanntes Konto. Vor Abreise muss der Gast die Schlüssel wieder in den Schlüsseltresor hängen!
2.2. Die Rückgabe des Appartements inkl. Schlüssel hat bis 10 Uhr des Abreisetages zu erfolgen.
Wird das Zimmer nicht bis zu diesem Zeitpunkt geräumt, so ist das Appartement berechtigt, 50 % des vollen Zimmerpreises pro Tag zu berechnen. Bei einer Räumung nach 15 Uhr kann der volle Zimmerpreis berechnet werden.
3. Leistungen und Preis
3.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus dem Prospekt oder der Homepage von Graz-Tourismus oder unserer Homepage www.meinewebseite.net/central bzw. www.grazurlaub.com und den Angaben in der Buchungsbestätigung.
Im Preis inbegriffen sind Unterkunft, Strom, Wasser und Heizung so wie Handtücher und Bettwäsche. Abweichende Preise und Leistungen bedürfen ausdrücklich der Schriftform.
3.2. Ein Handtuch- und Bettwäschewechsel erfolgt bei längerem Aufenthalt alle 2 Wochen, Zusatzreinigungen nach Vereinbarung und Entgelt.
3.3. Bei Reservierungen im Voraus von länger als 3 Monaten behält sich das Appartement vor, die vereinbarten Preise um max. 15 % bei z.B. drastischen Energieverteuerungen etc. zu erhöhen.
4. Zahlung
4.1. Generell hat die Begleichung der Rechnung durch eine Vorauszahlung von 100% vor Bezug des Appartements zu erfolgen. Zahlt der Gast nach Nutzung der Wohnung den Rechnungsbetrag nicht oder behält sich ohne Angabe von Gründen Geld ein, kann das Appartement nach erfolglosem Mahnen ein Inkassobüro beauftragen und Anzeige bei der Polizei wegen Einmietbetrugs erstatten.
Bei vorzeitiger Abreise kann das Appartement die nicht in Anspruch genommenen Leistungen nicht rückzuerstatten. Jede davon abweichende Zahlungsart bedarf der Schriftform.
4.2. Kontodaten Österreich: Spardabank Graz, BLZ 46660, Kontonr. 52327, lautend auf Claudia Dirnberger
Kontodaten Deutschland: Degussa Bank GmbH, BLZ 50010700, Kontonr. 233019, lautend auf Claudia Dirnberger
5. Stornobedingungen
5.1. Je nach Datum einer Rücktrittserklärung werden vom Appartement die nachstehenden Stornosätze berechnet.
Ø bis zum 30. Tag vor Anreise kostenlos
Ø ab dem 29. Tag bis 10. Tag vor Anreise 50 %
Ø ab dem 9. Tag bis 1 Tag vor Anreise 75 %
Ø am gleichen Tag bzw. bei Nichterscheinen 100 %
Wir empfehlen vorsorglich den Abschluss einer Stornoversicherung.
6. Haftung
6.1. Der Gast haftet für alle Schäden, die dem Appartement durch ihn selbst oder andere Personen, für die er verantwortlich ist, entstehen. Die Möbel, das Inventar, die sanitären Anlagen so wie Böden und Wände sind schonend zu behandeln!Schäden müssen dem Gast nach seiner Abreise innerhalb von 7 Tagen schriftlich mitgeteilt werden und das Appartement kann dem Gast den entstandenen Schaden in Rechnung stellen.
6.2. Bei Verlust oder Beschädigung der Appartementschlüssel durch den Gast, behält sich das Appartement vor, einen Betrag in Höhe von € 70, - zu verlangen. Falls sich der Gast aussperrt, hat er die Kosten für den Schlüsseldienst selbst zu tragen.
6.3. Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung des Appartements führt zur fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses.
6.4. Wird das Appartement in der Erfüllung seiner Leistungen behindert, so kann hieraus keine Schadenersatzpflicht abgeleitet werden. Jedoch verpflichtet sich das Appartement, eine seiner Meinung nach gleichwertige Unterkunft zu beschaffen.
6.5. Wir haften für:
6.5.1. Die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
6.5.2. Die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung
6.6. Gewährleistung:
6.6.1. Wird eine Leistung nicht oder nicht vertragsgerecht und verkehrsüblich erbracht, so kann der Gast Nachbesserung verlangen.
6.6.2. Der Gast kann eine der Minderleistung entsprechende Herabsetzung des Preises verlangen (Minderung), wenn nach fruchtlosem Abhilfeverlangen Leistungen nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht werden.
Der Gast ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell auftretenden Schaden gering zu halten.
Der Gast ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich dem Appartement mitzuteilen. Kommt der Gast diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche auf Besserung nicht zu.
7. Besondere Hinweise
7.1. Tiere dürfen vom Gast nur nach vorheriger Absprache mit dem Appartement mitgebracht werden.
7.2.1. Im Appartement darf keine feuchte Wäsche aufgehängt werden. Die Wäsche muss unbedingt getrocknet werden: bei App. Central im vorhandenen Waschtrockner bzw. bei App. Cityresidenz auf den Wäscheständern oder im Trockenraum des Kellers. Die Benutzung des Waschtrockners ist entgeltfrei.
7.2.2. Rauchen ist ausschließlich auf dem Balkon erlaubt.
7.2.3. Tägliches Lüften der Wohnung (für etwa 10 min.) ist - besonders von September bis April - unbedingt notwendig, um Schimmelbildung und schlechte Gerüche zu vermeiden.
7.3. Das Appartement ist berechtigt, vom Gast die Einstellung oder Verminderung von unüblichem Lärm zu fordern.
7.4. Jede Verletzung der guten Sitten durch den Gast berechtigt das Appartement zur sofortigen Vertragsauflösung unter Aufrechnung ihrer vertraglichen Ansprüche für den Zeitraum der Buchung. Darüber hinaus gehende nachweislich entstandene Schäden sind dem Appartement zu ersetzen.
7.5. Auskünfte aller Art werden nach bestem Wissen erteilt, jedoch ohne Gewähr.
7.6. Fundsachen (liegen gebliebene Sachen) werden nur auf Anfrage kostenpflichtig (unfrei) zurückgesandt. Das Appartement verpflichtet sich zur Aufbewahrung von 2 Monaten. Nach diesem Zeitpunkt werden die Gegenstände, sofern ein ersichtlicher Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.
7.7. Für Geld und Wertsachen wird nicht gehaftet. Auch die Verwahrung von Garderobe, Musikinstrumenten und elektronischen Geräten obliegt der Aufsichtspflicht des Gastes.
7.8. Bei Rückgabe des Appartements ist dieses in folgendem Zustand zu hinterlassen:
besenrein, Müll beseitigt, Geschirr abgewaschen, Fenster verschlossen
7.9. Bei Gefahr in Verzug ist der Gast verpflichtet, sofort unter oben stehender Telefonnummer anzurufen!
8. Allgemeines
8.1. Es gilt österreichisches Recht.
8.2. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag und seiner Erfüllung wird, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des Gerichtsstandortes Graz vereinbart.
8.3. Sollte eine Bestimmung der AGB unwirksam sein, berührt das die Gültigkeit der anderen Bestimmungen nicht.
Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr entsprechende.
Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie vom Appartement schriftlich bestätigt worden sind.
Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
Letzte Aktualisierung der allgemeinen Geschäftsbedingungen: 01.12.2007